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VGH Bayern, 19.05.2015 - 9 C 15.35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tierschutzrechtliche Anordnung; Untersagung der Tierhaltung u.a.; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; keine hinreichende Erfolgsaussicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierschutsrechtliche Anordnung der Auflösung eines Tierbestands; Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung
- rewis.io
Tierschutzrechtliches Haltungsverbot
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tierschutsrechtliche Anordnung der Auflösung eines Tierbestands; Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG München, 28.07.2014 - M 18 S 14.2556
Halteverbot für Tiere und Bestandsauflösung; Androhung mehrerer Zwangsmittel …
Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 9 C 15.35
Insoweit hatte das Verwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 unter Ablehnung des Antrags im Übrigen die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.
- VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
Amtshandlung
Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 19.5.2005 - 9 C 15.35 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 C 15.2548
Keine Prozesskostenhilfe bei fehlender Erklärung über die persönlichen und …
Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2005 - 9 C 15.35 - juris Rn. 11). - VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
Wirksames Tierhaltungsverbot und Bestandsauflösungsverpflichtung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 19. Mai 2015 (9 C 15.35) ab und verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Klage voraussichtlich erfolglos bleiben werde, teile.